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Sykosch GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

SOFTWARE-AS-A-SERVICE

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sykosch GmbH für Software-as-a-Service


1. Einleitung

1.1 Geschäftspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen der Sykosch GmbH (nachfolgend „Betreiber“ genannt) und dem Kundenkonto-Ersteller (nachfolgend „Kunde“ genannt) des Online- und Mobil-Dienstleistungsangebots der Sykosch-Plattform. Als Kunde gilt jede natürliche oder juristische Person, welche sich für das oben genannte Angebot registriert hat. Der Kunde kann auf der Sykosch-Plattform seinerseits Benutzer registrieren, welche die Sykosch-Plattform gemäß ihren, durch den Kunden vergebenen Rechte, nutzen können. Dieser Vertrag regelt die Beziehung zwischen dem Betreiber und dem Kunden.

1.2 Anerkennung der AGB
Mit der Registrierung auf der Sykosch-Plattform und den damit verbundenen Dienstleistungen erklären sich Kunde und Benutzer mit den AGB einverstanden.

1.3 Änderungen
Der Betreiber behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Änderungen werden 60 Tage vor Inkrafttreten kommuniziert. Durch die Weiterbenutzung der Sykosch-Plattform nach Inkrafttreten der geänderten AGB erklärt sich der Kunde mit diesen einverstanden.

2. Vertragsabschluss

2.1 Vertragsgegenstand
Der Betreiber erbringt für seine Kunden SaaS Dienstleistungen (Softwareüberlassung) über das Internet im Bereich spezialisierter Software. Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung von Software des Betreibers zur Nutzung über das Internet und die Speicherung sowie Verarbeitung von Daten des Kunden im Rechenzentrum des Betreibers.

2.2 Registrierung
Nach der Registrierung auf der Sykosch-Plattform erhält der Kunde ein persönliches Konto, bestehend aus E-Mail-Adresse und Passwort. Diese Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden. Der Kunde ist für deren sichere Aufbewahrung selbst verantwortlich. Die Registrierung unter falschem Namen, falscher Adresse, falschem Geburtsdatum und fiktiven E-Mail-Konten oder die Nutzung durch weitere nicht namentlich genannte und angelegte Nutzer ist nicht gestattet. Im Falle von offensichtlich falschen Angaben behält sich der Betreiber vor, das Konto zu löschen und ggf. Anzeige zu erstatten.

2.3 Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die Sykosch-Plattform nicht missbräuchlich zu nutzen. Der Kunde verpflichtet sich des Weiteren, die Betreiber für allfällige Schäden einschließlich Ansprüchen Dritter sowie Folgekosten jeder Art freizuhalten, falls er gegen die AGB verstößt. Der Kunde verpflichtet sich, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Dazu gehört maßgeblich, das Kundenkonto (E-Mail-Adresse und Passwort) geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Darüber hat der Kunde auch seine Nutzer zu informieren. Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung des SaaS-Dienstes erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Erstellung und die Pflege der kostenpflichtigen Benutzerkonten.

2.4 Kostenlose Testphase/Abonnement
1. Jeder Kunde kann die Sykosch-Plattform nach der Registrierung 30 Tage kostenlos nutzen. Nach dieser Testphase geht der Kunde nicht automatisch ein kostenpflichtiges Abonnement ein. Möchte der Kunde die Sykosch-Plattform weiter nutzen, wird er vor Ablauf der kostenlosen Testphase aufgefordert, seine Rechnungsdaten über die Sykosch-Plattform einzugeben. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, wird sein Kundenkonto gesperrt und frühestens nach 30 Tagen gelöscht. Abweichungen in der Testphase oder bei kostenpflichtigen Diensten innerhalb der Testphase werden durch die auf der Sykosch Plattform vertretenen Drittanbieter geregelt und können durch den Betreiber nicht beeinflusst werden.
2. Hat der Kunde seine Rechnungsadresse und Zahlungsinformationen eingegeben und ein kostenpflichtiges Funktionspaket aus dem Warenkorb gewählt, geht der Kunde ab diesem Zeitpunkt ein monatliches kostenpflichtiges Abonnement ein.

2.5 Nutzung
Die Plattform ist sowohl für gewerbliche Kunden als auch für private Kunden bestimmt.

2.6 Softwareüberlassung
Der Betreiber stellt dem Kunden für die Abonnementsdauer die gebuchte Softwarelösung auf der Sykosch-Plattform in der jeweiligen aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Regelmäßige Aktualisierungen sind im Abonnement inklusive.
Nach Weiterentwicklungen ergeben sich der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software aus der Leistungsbeschreibung, die auf der Sykosch-Plattform veröffentlicht wird. Eine Funktionserweiterung kann durch den Betreiber entweder durch ein kostenpflichtiges Funktionspaket (Upgrade) bereitgestellt werden oder wird Bestandteil des gebuchten Leistungsumfangs.
Der Betreiber überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten Softwarefehler, die die Nutzung der Software einschränken oder unmöglich machen.

2.7 Entgelt
Der Kunde verpflichtet sich, an den Betreiber für die Softwareüberlassung das vereinbarte Entgelt vorschüssig zu entrichten. Die Bezahlung erfolgt per auf der Sykosch-Plattform angebotenen Zahlungsmitteln. Die zugehörige Rechnung wird im Kundenkonto zur Verfügung gestellt.

2.8 Preise
Der Kunde zahlt das für sein Konto zugeordnete Funktionspaket per Abonnement ab dem Zeitpunkt der Bestellung. Zusätzlich bestellte Funktionalitäten aus dem Warenkorb werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Deren Preise werden vor Aktivierung im Warenkorb angezeigt.

2.9 Kündigung
Der SaaS-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kündigung der Nutzung der Sykosch-Plattform ist jederzeit zum Ende eines vollendeten Abo-Monats möglich. Die Kündigung entspricht der Löschung des Accounts inklusive aller Daten. Die Kündigung kann nur durch den Eigentümer des Kontos erfolgen. Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt für den Betreiber insbesondere dann vor, wenn:

  • über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.
  • der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Ausmaß von mindestens zwei Monatsentgelten im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde
  • der Kunde bei der Nutzung des vertragsgegenständlichen Dienstes schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder in Namensrechte Dritter eingreift
  • der Kunde bei der Nutzung des vertriebenen Dienstes kriminelle, gesetzeswidrige, ethisch bedenkliche Handlungen oder mutwillige Störungen durchführt oder unterstützt

2.10 Übertragung des Vertrages
Eine Übertragung des Kundenkontos incl. aller Nutzer und Daten auf einen Dritten ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch der Zustimmung des Betreibers. Die Übertragung der Daten kann ggf. zusätzliche Kosten verursachen, die gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Betreiber kann jedoch die Übertragung aus wichtigem Grund wie in 2.10 verweigern.

3. Datenschutz und Datensicherheit

3.1 Datenschutz
Der Betreiber hält sich an die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO). Um diese Anforderungen erfüllen zu können, werden für die Nutzung der Sykosch-Plattform folgende Vereinbarungen zusätzlich abgeschlossen:
Eine Datenschutzerklärung, welcher alle Benutzer der Sykosch-Plattform bei der Kontoeröffnung zustimmen müssen. Ohne diese Zustimmung kann kein Konto eröffnet werden.

Für Unternehmen:  Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zwischen dem Betreiber und dem Kunden. Ohne diese Zustimmung kann kein Konto eröffnet werden.

3.2 Geheimhaltung
Der Betreiber verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung des Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten.

3.3 Datenverschlüsselung
Um den Schutz des Kunden zu gewährleisten, wird sämtliche Kommunikation mit der Sykosch-Plattform über das HTTPS Protokoll verschlüsselt.

3.4 Datensicherheit und Datenbereitstellung
Der Betreiber ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Um alle bei der Nutzung anfallenden Daten des Kunden zu sichern, erstellt der Betreiber regelmäßig Sicherungen. Diese werden auf anderen Servern gespeichert, die mehrfach redundant abgesichert sind. Der Kunde hat jedoch kein Recht auf individuelle Wiederherstellung seiner Daten. Wann und ob der Betreiber Daten wiederherstellt, liegt im Ermessen des Betreibers.

Eine individuelle Rekonstruktion von Daten ist auf Anfrage möglich und wird nach Aufwand verrechnet. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher vom Betreiber jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht des Betreibers besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Übersendung über das Datennetz. Die Datenbereitstellung erfolgt nach Absprache und Aufwand. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten. Besondere Bestimmungen gelten für die Übergabe von personenbezogenen Daten. Diese sind in der Datenschutz-Richtlinie enthalten und werden zusätzlich für Unternehmen im AVV beschrieben.

3.5 Verwendung von Cookies
Die Sykosch-Plattform benötigt für den Betrieb keine Cookies und verwendet diese auch nicht. Gegebenenfalls können jedoch Cookies in Anwendungen von Drittanbietern innerhalb der Sykosch-Plattform verwendet werden. Hierauf hat der Betreiber keinen Einfluss.

4. Gewährleistung / Verfügbarkeit

4.1 Gewährleistung
Der Betreiber gewährleistet die Funktions- und die Betriebsbereitschaft des SaaS-Dienstes.

4.2 Verfügbarkeit
Aus technischen, vom Betreiber nicht beeinflussbaren Gründen, könnte es zu Ausfällen der Plattform kommen. Der Betreiber garantiert in diesem Fall alles in seiner Möglichkeit Stehende zu tun, die Verfügbarkeit schnellstmöglich wiederherzustellen. Vorbeugende Maßnahmen hat der Betreiber unter 3.4 getroffen.

5. Haftung

5.1 Unbefugte Kenntniserlangung
Der Betreiber lehnt jede Haftung für Schäden ab, die sich aus der Nutzung der Plattform ergeben. Der Betreiber haftet nicht für die unbefugte Kenntniserlangung von persönlichen Kundendaten durch Dritte (z.B. durch einen unbefugten Zugriff von Hackern auf die Datenbank). Der Betreiber kann ebenso nicht dafür haftbar gemacht werden, dass Angaben und Informationen, welche der Kunde selbst Dritten zugänglich gemacht haben, von diesen missbraucht werden.

5.2 Gespeicherte Inhalte
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für gespeicherte Inhalte und Dateien, die lizenzpflichtig sind (Beispielsweise Schriften und Bilder).

5.3 Ansprüche Dritter
Der Kunde verpflichtet sich, den Betreiber von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und dem Betreiber die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.

5.4 Verdacht auf Rechtswidrigkeit
Der Betreiber ist zur sofortigen Sperre des Kontos berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Betreiber davon in Kenntnis setzen. Der Betreiber hat den Kunden von der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

6. Support und Kundendienst

6.1 Per In-App Support oder E-Mail
Der Betreiber wird Anfragen (per In-App Support oder E-Mail) des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software so rasch wie möglich nach Eingang beantworten.

7. Mitteilungen

Sämtliche Mitteilungen sind schriftlich an die angegebenen Adressen zu richten. Die Übersendung via E-Mail genügt dem Schriftlichkeitserfordernis. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressänderungen und/oder Änderungen der Firmierung unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Salvatorische Klausel
Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB als nichtig oder unwirksam erachtet werden sollte, bleibt die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen dadurch unberührt. Die nichtige bzw. unwirksame Bestimmung wird in diesem Falle durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmäßige Bestimmung ersetzt. Gleiches gilt für etwaige Lücken.

8.2 Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Bielefeld als Sitz der Sykosch GmbH und damit als Ort der Leistungserbringung.

8.3 Gültigkeit
Diese AGB sind gültig ab dem 01.04.2021.

SOFTWAREENTWICKLUNG

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sykosch GmbH für Softwareentwicklung

§ 1 Allgemeines
Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Sykosch GmbH erfolgen ausschließlich zu den folgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Durch die Erteilung des Auftrages bestätigt der Auftraggeber sein Einverständnis mit unseren Bedingungen.
2. Wurden schriftlich anderslautende Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Sykosch GmbH getroffen, so finden diese in den entsprechenden Absätzen dieser AGB abweichend Anwendung, soweit diese betroffen sind.

§ 2 Angebot und Lieferung
1. Unsere Angebote sind, soweit sie nicht befristet sind, stets freibleibend; Vertragsgrundlage und maßgebend für den Umfang der Lieferung sind unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber die Abgabe eines konkreten Angebotes angefordert hat.
2. Erteilte Bestellungen seitens des Auftraggebers sind für diesen bindend und gelten mit der Vorlage der Auftragsbestätigung der Sykosch GmbH als angenommen. Nebenabreden und Änderungen müssen durch uns schriftlich bestätigt werden. Programmtechnische Änderungen, soweit sie dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns vor.
3. Die der Angebotsanforderung oder der Bestellung beigefügten Unterlagen wie Zeichnungen, Spezifikationen, Geräte, Muster, Werkzeuge und dergleichen, die der Sykosch GmbH überlassen werden, bleiben Eigentum des Auftraggebers. Diese sind verbindliche Grundlage für die Erstellung und Ausarbeitung eines Angebotes. Auf jedwede, nachträgliche Änderung gegenüber der erstmaligen Angebotsanforderung und dem Angebot der Sykosch GmbH hat der Auftraggeber bei Bestellungen schriftlich hinzuweisen. Soweit die Sykosch GmbH ihren Angeboten gleichartige Unterlagen der in vorstehend genannter Art und Weise beifügt, sind und bleiben dieses Eigentum der Sykosch GmbH. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Unterlagen nicht für vertragsfremde Zwecke zu verwenden, zu vervielfältigen oder sonst dritten Personen zugänglich zu machen.
4. Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen-, Schreibund Kalkulationsfehler sind für die Sykosch GmbH nicht verbindlich und geben dem Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die in Rechnung gestellten Software-, Projekt- und Folgekosten in voller Höhe bei Lieferung oder gemäß anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen als Abschlagszahlungen fällig. Die Lieferung erfolgt durch Aufspielen und Bereitstellen der Software auf einem Server oder einer Cloud-Umgebung.

2. Wird nichts anderes vereinbart, so sind die Zahlungen sofort, 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung kommt der Auftraggeber – auch ohne Mahnung – in Verzug. Die Sykosch GmbH ist in diesem Fall berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9% p.a. über dem Basiszinssatz zu verlangen, sofern nicht der Auftraggeber einen geringeren Schaden bzw. die Sykosch GmbH einen höheren Schaden nachweist.

3. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang schriftlich zu reklamieren. Erfolgt eine Reklamation nicht oder nicht fristgerecht, gilt die Rechnung als sachlich und inhaltlich richtig anerkannt.

4. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Auftraggebers zulässig.

§ 4 Lieferzeit
1. Die Lieferfrist beginnt – wenn nicht anders schriftlich vereinbart – mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Dies gilt jedoch nur, wenn zu diesem Zeitpunkt alle technischen und kommerziellen Details geklärt sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche für die termingerechte Auftragsdurchführung erforderlichen Beistellungen zu veranlassen.

2. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn das Werk durch die Sykosch GmbH dem Auftraggeber bereitgestellt wird. Teil- und vorfristige Lieferungen durch Sykosch GmbH sind zulässig. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt von Hindernissen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Dies gilt auch, wenn unvorhergesehene Hindernisse und Umstände bei Unterlieferanten eingetreten sind oder anderweitige technische Umstände eine Fertigstellung des Werkes verzögern. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers voraus. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von der Sykosch GmbH zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.

3. Soll die Auslieferung auf Wunsch des Auftraggebers zu einem späteren Termin als vereinbart erfolgen, ist die Sykosch GmbH berechtigt, nach einer angemessenen Frist anderweitig über das Werk zu verfügen, den Auftraggeber mit entsprechend verlängerter Frist zu beliefern und entstandene Mehrkosten zu berechnen oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

§ 5 Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt immer auf Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht auch bei Teil- und vorfristigen Lieferungen mit der Auslieferung auf den Auftraggeber über. Verzögert sich die Bereitstellung durch Umstände, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, so geht die Gefahr vom Tage der Bereitstellungsbereitschaft an auf den Auftraggeber über.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
Das gelieferte Werk bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller gegenwärtig bestehenden und künftigen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber, unser Eigentum. Die Geltendmachung unserer Eigentumsvorbehaltsrechte ist nicht als Rücktritt vom Vertrag anzusehen, es sei denn der Rücktritt wird ausdrücklich erklärt. Es verbleiben uns vielmehr unsere Rechte aus dem Vertrag, insbesondere auf Schadenersatz.

§ 7 Rücktritt oder Kündigung aus wichtigem Grund
Ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur außerordentlichen Kündigung besteht insbesondere dann, wenn über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird bzw. ein entsprechender Antrag bei Gericht eingeht, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Insolvenzmasse abgelehnt wird, der Vertragspartner seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt, der Vertragspartner seinen Geschäftsbetrieb oder den Teil seines Geschäftsbetriebs einstellt, der sich auf die vertragsgegenständlichen Leistungen bezieht, oder ein am Sitz der betroffenen Partei nach der dort geltenden Rechtsordnung den vorgenannten Fällen in etwa entsprechendes Ereignis eintritt.

§ 8 Gewährleistung
1. Für etwaige Mängel leistet die Sykosch GmbH nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern die Sykosch GmbH die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert oder die Sykosch GmbH die Beseitigung des Mangels und die Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) und ggf. Schadensersatz gemäß § 10 verlangen.

2. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind jedoch ausgeschlossen, wenn dieser das Werk selbst verändert hat oder durch Dritte verändern ließ, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass eine Änderung Analyse- und Bearbeitungsaufwendungen durch die Sykosch GmbH nicht wesentlich erschwert und der Mangel der Software bei Abnahme anhaftete.

3. Sykosch GmbH gewährleistet, dass die im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Leistungsergebnisse frei von Schutzrechten Dritter sind und dass nach Sykosch GmbH Erkenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine Nutzung entsprechend dieser Vereinbarung einschränken oder ausschließen.

4. Sykosch GmbH stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die eine Verletzung von Schutzrechten geltend machen. Die Parteien werden sich unverzüglich schriftlich gegenseitig benachrichtigen, falls gegen einen von ihnen Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden.

5. Wird die vertragsgemäße Nutzung entgegen Absatz 3 oder 4 durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so hat die Sykosch GmbH unbeschadet der dem Auftraggeber zustehenden Ansprüche das Recht, in einem für den Auftraggeber zumutbaren Umfang nach dessen Wahl entweder die vertraglichen Leistungen so abzuändern, dass sie aus dem Schutzbereich herausfallen, gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entsprechen, oder die Befugnis zu erwirken, dass sie uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber vertragsgemäß genutzt werden können.

6. Für die Verjährung der Mängelansprüche gilt § 634 a BGB.

7. Weitergehende Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch Sykosch GmbH nicht.

§ 9 Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Auftraggeber hat die gelieferte Software einschließlich der Dokumentation innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung zu untersuchen, insbesondere auf die Vollständigkeit der Datenträger und Handbücher sowie der Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen der Sykosch GmbH innerhalb der genannten Frist angezeigt werden. Die Mängelrüge muss eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels/der Mängel beinhalten.

Mängel, die im Rahmen dieser Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Entdeckung wie vorbeschrieben angezeigt werden.

Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

§ 10 Haftung für Schäden
1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches. Dies gilt nicht für Schäden aufgrund eines Mangels des hergestellten Werkes. Derartige Ansprüche verjähren innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist.

4. Die Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

§ 11 Nutzung von Beta-Software
1. Die Sykosch GmbH kann dem Auftraggeber auf ausdrücklichen Wunsch hin eine Beta-Version der beauftragten Software zur Verfügung stellen.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich bei Unklarheiten in Zusammenhang mit der Nutzung der Beta-Software bzw. insbesondere betreffend hiermit verbundene vertragstypische Risiken mit der Sykosch GmbH vor erstmaliger Verwendung in Verbindung zu setzen oder die Software nicht zu verwenden. Mit der Nutzung oder durch jedwede Verwendung der Beta-Software bestätigt der Auftraggeber, dass dieser sich dem (vertragstypischen) Risiko voll umfänglich bewusst ist und dieses in Kauf nimmt. Gleichzeitig erklärt dieser diesen Haftungsausschluss für Beta-Software ausdrücklich zum Vertragsinhalt zwischen der Sykosch GmbH und dem Auftraggeber.

3. Die Beta-Software wird dem Auftraggeber im Ist Zustand für die Nutzung zur Verfügung gestellt. Sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, können daraus keinerlei Rechte und Pflichten zu Lasten der Sykosch GmbH abgeleitet werden.

4. Die Sykosch GmbH schließt hiermit ausdrücklich jede Form einer Haftung, Gewährleistung und Garantie für die zur Verfügung gestellte Beta-Software aus. Für Schäden welcher Art auch immer, haftet die Sykosch GmbH nur insoweit, als dass der Auftraggeber den unzweifelhaften Beweis erbringt, dass die Sykosch GmbH diese vorsätzlich herbeigeführt hat.

5. Der Haftungsausschluss umfasst insbesondere auch den entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Betriebsunterbrechungen, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Verlust von Informationen, Daten, Programmen sowie deren Wiederherstellung, jede Art von Folge- und Vermögensschaden sowie sonstige Nachteile bzw. Schäden, die im Zusammenhang mit der Verwendung der Beta-Software beim Auftraggeber selbst oder bei Dritten entstehen.

6. Sollte der Auftraggeber nicht derjenige sein der die Beta- Software tatsächlich nutzt, so ist dieser verpflichtet, diese Informationen nachweislich an den Nutzer der Beta-Software weiter zu geben.