Sykosch Software AG - Immobilienwirtschaft aus einer Hand http://www.sykosch.de Als Mitglied der Haufe Mediengruppe gehört die Sykosch Software AG zu den führenden Anbietern von Softwarelösungen, Praxiswissen und elektronischen Arbeitshilfen für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland. http://www.sykosch.de/download/presse/1381.jpgDie neue Haufe-Lexware Real Estate AG – das sind intelligente Produkte aus einer Hand: spezifische Software, Applikationen, rechtssichere Arbeitshilfen, Fachwissen und Weiterbildung. Matthias Sykosch (links) ist Gründer und Vorstandsvorsitzender der Haufe-Lexware Real Estate AG. Mit ihm im Vorstand: Dr. Carsten Thies (rechts). Die neue Haufe-Lexware Real Estate AG – das sind intelligente Produkte aus einer Hand: spezifische Software, Applikationen, rechtssichere Arbeitshilfen, Fachwissen und Weiterbildung. Matthias Sykosch (links) ist Gründer und Vorstandsvorsitzender der Haufe-Lexware Real Estate AG. Mit ihm im Vorstand: Dr. Carsten Thies (rechts). http://www.sykosch.de/index.php?rss=120000001381Sykosch und CSI heißen jetzt Haufe-Lexware Real Estate AGhttp://www.sykosch.de/index.php?rss=120000001381Auf dem Software-Markt beginnt ein neues Zeitalter: Die Sykosch Software AG integriert verschiedene Anwendungen der professionellen Immobilienwirtschaft künftig unter der Marke Haufe. Auch die Software-Tools für den semiprofessionellen Anwender bekommen ein neues Markendach: Lexware. "Wir bündeln unsere Kompetenzen in zwei etablierten Marken, um den Markt transparenter zu machen. Kunden finden alle erstrangigen Softwarelösungen für die professionelle Immobilienwirtschaft oder den privaten Vermieter nun in jeweils einer Marke konzentriert", fasst Matthias Sykosch, Vorstandsvorsitzender der Sykosch Software AG, die Markenstrategie zusammen.2010-09-07T08:00:00WEG: Erhöhter Schallschutz muss beim Kauf vereinbart werdenhttp://www.sykosch.de/index.php?rss=040000001380Parkett ist ein edler und schöner Bodenbelag, der aber immer wieder zu Streitigkeiten führt, weil die Trittgeräusche oft für andere Bewohner des Hauses störend sind. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil festgestellt, dass aber Miteigentümer in einer WEG nur dann einen erhöhten Schallschutz verlangen können, wenn dieser im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.2010-09-01T08:00:00Fristlose Kündigung bei Modernisierungsverweigerunghttp://www.sykosch.de/index.php?rss=040000001379Das Prozedere ist bekannt. Um eine Modernisierungsmaßnahme durchführen zu können muss zunächst ein schriftliches Zustimmungsverlangen an den Mieter gerichtet werden. Verweigert er seine Zustimmung, kann der Vermieter diese auf dem Klageweg erzwingen. Was aber, wenn der Mieter selbst nach einer Verurteilung weiter die Modernisierung verhindert? Ein Vermieter sah nur eine einzige Möglichkeit: Die fristlose Kündigung. Und das Gericht gab ihm Recht.2010-08-25T08:00:00Gebühren für Wertermittlung einer Immobilie muss die Bank tragenhttp://www.sykosch.de/index.php?rss=040000001378Wer ein Darlehen aufnehmen will und die eigene Immobilie als Sicherheit stellt, muss die dabei anfallenden Kosten zur Wertermittlung des Hauses zahlen – das meinten zumindest viele Kreditinstitute oder Bausparkassen. Doch dem widersprach jetzt das Oberlandesgericht Celle in einem Urteil und verurteilte die BHW Bausparkasse AG zu einem empfindlichen Ordnungsgeld.2010-08-19T08:00:00Bei älteren Häusern muss der Mieter mit Feuchtigkeit im Keller rechnenhttp://www.sykosch.de/index.php?rss=040000001377Kommt ein Haus in die Jahre, muss der Mieter unter Umständen hinnehmen, dass der Keller feucht ist. Auch ein vom Taubenkot verunreinigter Balkon muss dann kein Mietmangel sein. Zu diesem Ergebnis kam das Amtsgericht München in einem Urteil, auf das das Onlineportal „Merkur Online“ hinweist. Die Mieterin hatte wegen Mietmängel die Miete gekürzt - konnte sich aber vor Gericht nicht durchsetzen. 2010-08-13T08:00:00Nicht bezahlte Prozesskosten sind kein Kündigungsgrundhttp://www.sykosch.de/index.php?rss=040000001376Erfolgt eine fristlose Kündigung wegen Mietrückständen, kann der Mieter innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtsanhängigkeit der Räumungsklage die Kündigung noch abwenden. Er muss dann in dieser Zeit entweder die Rückstände an den Mieter bezahlen. Innerhalb der zwei Monate kann sich auch eine öffentliche Stelle zum Ausgleich der Rückstände verpflichten und so die Räumung abwenden. Die bis dahin entstandenen Prozesskosten muss dann der Mieter tragen. Was aber, wenn dieser die Prozesskosten nicht zahlt? Kann ihm der Vermieter dann erneut kündigen? Mit dieser Frage befasste sich der BGH in einem jetzt ergangenen Urteil.2010-07-22T08:00:00Eigenmächtige Inbesitznahme und Ausräumen der Wohnung nicht rechtenshttp://www.sykosch.de/index.php?rss=040000001375Der Briefkasten quillt über, die Miete geht nicht mehr ein - der Mieter ist verschwunden. Dann kann ihm natürlich nach zwei Monaten Mietausfall fristlos gekündigt werden. Wer aber nun die Wohnung öffnet und die Räumung selbst vornimmt, geht ein hohes Risiko ein. Das musste jetzt ein Vermieter erfahren, der vom Bundesgerichtshof zur Schadensersatzleistung gegenüber seinem inzwischen wieder aufgetauchten - Mieter verurteilt wurde - obwohl dieser sogar von seinen Angehörigen als vermisst gemeldet worden war. 2010-07-19T08:00:00Mietzahlungen: Samstag ist kein Werktaghttp://www.sykosch.de/index.php?rss=040000001374Eigentlich ist die Sache ja ganz einfach. Nach § 556b Abs. 1 BGB ist die Miete "zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen sind." Eine Kündigung ist nach § 573c Abs. 1 BGB "spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig." Werktage sind alle Tage, die keine Sonn- oder Feiertage sind. Wirklich? Der Bundesgerichtshof sieht das anders. Mit einem Urteil vom 13.07.2010 machte er einen Unterschied zwischen Werktagen und "Werktagen im Sinne des § 556b Abs. 1 BGB". Bei Letzteren zählt der Samstag nämlich nicht mit.2010-07-16T08:00:00Hausverkauf als Gewinnspiel hat juristische Grenzenhttp://www.sykosch.de/index.php?rss=040000001373Wer jetzt eine Immobilie verkaufen muss, hat schlechte Karten. In den meisten Bereichen sind die Preise im Keller, so dass es besser ist, das Haus zu halten. Doch wenn es gar nicht mehr anders geht, versucht man natürlich, einen möglichst hohen Preis zu erzielen. Dabei entwickeln die Hausanbieter eine enorme Kreativität. So bieten Sie ihr Haus nicht direkt zum Verkauf an, sondern starten ein Gewinnspiel im Internet, bei der die Immobilie zu gewinnen ist. Doch diese Möglichkeit hat enge juristische Grenzen, wie ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster belegt.2010-07-09T08:00:00Kündigung wegen Eigenbedarf mit gleichzeitigem Widerspruch der Fortsetzung des Gebrauchs zulässighttp://www.sykosch.de/index.php?rss=040000001372Während die meisten Kündigungen durch Mieter unproblematisch verlaufen, kommt es in Fällen, in denen der Vermieter kündigt, fast immer zu Streit. So musste sich ein Vermieter bis zum Bundesgerichtshof durchkämpfen, um einen Mieter wegen Eigenbedarf kündigen zu können. Dieser bemängelte nämlich, dass im Kündigungsschreiben gleichzeitig einer Vertragsfortführung durch Fortsetzung des Gebrauchs widersprochen wurde.2010-07-07T08:00:00Mieter darf nicht verboten werden, Schönheitsreparaturen selber durchzuführenhttp://www.sykosch.de/index.php?rss=040000001371Dass Schönheitsreparaturen im Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden dürfen, dürfte hinlänglich bekannt sein. Auch, dass es hierüber immer wieder zum Streit kommt, der nicht selten vor Gericht endet, ist eine bekannte Tatsache. So musste sich jetzt der Bundesgerichtshof mit der Frage beschäftigen, ob der Vermieter auch bestimmen kann, dass diese Arbeiten nicht vom Mieter selbst ausgeführt werden dürfen. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass ein solches Verbot den Mieter unangemessen benachteilige und entsprechende Klauseln deshalb unwirksam seien.2010-07-05T08:00:00Modernisierungsankündigungen müssen gewisse Normen beachtenhttp://www.sykosch.de/index.php?rss=040000001370Modernisierungsmaßnahmen müssen vom Vermieter beim Mieter angekündigt werden. Dabei reicht es aber nach Ansicht des Amtsgerichts München nicht aus, wenn zur Begründung der Maßnahme lediglich pauschale Behauptungen aufgestellt werden. Der Richter verwarf deshalb die Modernisierungsankündigung eines Vermieters, der den Einbau neuer Fenster lediglich damit begründete, dass durch die Maßnahme Energie eingespart werde. 2010-07-01T08:00:00"Typengutachten" belegen das Recht der Mieterhöhunghttp://www.sykosch.de/index.php?rss=040000001369Dem Vermieter wird es nicht leicht gemacht, wenn es darum geht, die Miete zu erhöhen. Immer wieder stellen Mieter quer, wenn das Schreiben mit dem Mieterhöhungsersuchen bei ihnen eingeht. Jetzt hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Fall zu entscheiden, bei dem der Mieter ein als Beweis für die Rechtmäßigkeit einer Mieterhöhung beigefügtes Gutachten für nicht ausreichend hielt. Doch er hatte Pech: Die Richter des BGH prüften die Angelegenheit und entschieden: Der Vermieter hat korrekt gehandelt.2010-06-29T08:00:00Wer bezahlt den Feuerwehr-Einsatz?http://www.sykosch.de/index.php?rss=040000001368Ein überfluteter Keller ist eine unangenehme Sache, bei der schnelle Abhilfe notwendig ist. Da freut man sich, wenn die Männer und Frauen der Feuerwehr zur Stelle sind, und das unerwünschte Nass abpumpen. Weniger groß ist die Freude, wenn die Rechnung präsentiert wird. Wer muss in diesem Fall zahlen: automatisch der Vermieter oder vielleicht doch der Mieter, der die Feuerwehr alarmiert hat? Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat hierzu ein interessantes Urteil gefällt, dass deutlich macht: Nicht immer müssen Sie als Vermieter für die Kosten des Feuerwehreinsatzes aufkommen. 2010-06-11T08:00:00Fristeinhaltung bei Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnunghttp://www.sykosch.de/index.php?rss=040000001367Wenn der Mieter mit der Betriebskostenabrechnung nicht einverstanden ist, kann er seine Einwendungen dagegen beim Vermieter geltend machen. Dafür hat er 12 Monate - beginnend mit dem Tag des Zugangs der Abrechnung - Zeit. Diese Frist gilt auch, wenn der Mieter wegen der gleichen Sache bereits Einwendungen bei früheren Betriebskostenabrechnungen eingelegt hat. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof. 2010-06-09T08:00:00Besuchen Sie uns auf der WOWEX!http://www.sykosch.de/index.php?rss=040000001366Planen Sie gerade Ihren Messebesuch für die WOWEX in Köln? Der Weg zum Stand der Haufe Mediengruppe lohnt sich für Sie gleich dreifach.<br /> 2010-06-02T08:00:00Wann ist die Begründung im Kündigungsschreiben ausreichend?http://www.sykosch.de/index.php?rss=040000001363Kündigungen durch den Vermieter müssen in jedem Fall begründet werden. Das gilt erst recht für fristlose Kündigungen wegen Zahlungsrückständen. Doch wann ist eine Kündigung ausreichend begründet. Zu diesem Thema, das immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führt, hat der Bundesgerichtshof ein interessantes, vermieterfreundliches Urteil gefällt. Danach muss für den Mieter aus dem Schreiben klar erkennbar sein, welche Rückstände zur fristlosen Kündigung führten. Hierfür ist eine monatliche Auflistung der nicht gezahlten Beträge vollkommen ausreichend. 2010-06-01T08:00:00Wer zahlt für den abgebrochenen Schlüssel?http://www.sykosch.de/index.php?rss=040000001365Wenn ein Schlüssel im Schloss abbricht, kann das ein teurer Spaß werden. Wer muss dann für den Schaden gerade stehen? Vor dieser Frage stand jetzt das Amtsgericht Halle-Saalkreis. Zwar ging es in dem zu entscheidenden Fall "nur" um einen Briefkastenschlüssel, doch die Entscheidung dürfte weitgehende Folgen haben. Denn nach der Entscheidung des Gerichts, muss der Mieter die Kosten in vielen Fällen nicht tragen.2010-05-28T08:00:00Abriss bei zusammenhängenden Gebäudenhttp://www.sykosch.de/index.php?rss=040000001364Handelt es sich um zwei Gebäude, die auf der Grenze nebeneinander errichtet wurden oder um ein Gebäude? Manchmal ist dies nur schwer zu erkennen. Doch ist diese Frage entscheidend, wenn die eine "Hälfte" des Hauses abgerissen wird. Wenn es sich nämlich um zwei Gebäude handelt, muss der Abreißende die Wand des Nachbarhauses nicht so herrichten, dass sie vor Witterungseinflüssen geschützt ist. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem Urteil.2010-05-26T08:00:00Fristlose Kündigung wegen Mißbrauch des Gartens als Hundetoilettehttp://www.sykosch.de/index.php?rss=040000001362Die Tierhaltung innerhalb eines Mietobjektes führt immer wieder zu neuen Problemen. Meist stehen die Gerichte - wenn es sich nicht gerade um die Haltung von exotischen oder besonders gefährlichen Tieren handelt - auf Seiten des Mieters. Doch wenn die Tierhaltung dazu führt, dass der Hausfrieden gestört wird, hört zumindest bei dem Richter des Amtsgerichts Steinfurt die Toleranz auf. Er gab dem Vermieter recht, der einem Mieter fristlos kündigte, weil dieser den gemeinschaftlichen Garten der Immobilie als Hundetoilette missbrauchte.2010-05-18T08:00:00