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04.03.2010
Lösungsansätze werden derzeit erarbeitet
BGH-Urteil zum Ausweis von Rücklagen in der WEG-Jahresabrechnung
Der BGH erklärte im Dezember in einem wichtigen Urteil (Urteil vom 4.12.2009, V ZR 44/09, veröffentlicht am 16.02.2010), dass die bisher verbreitete Abrechnungspraxis bzgl. der Darstellung von Rücklagen in der WEG-Jahresabrechnung unzulässig ist. Details hierzu finden Sie z. B. bei » www.haufe.de.
Wichtiges Urteil: Der BGH hat ein Urteil erlassen, das Konsequenzen für die Erstellung der Jahresabrechnungen hat. Foto: P. Kirchhoff/pixelio
Dieses Urteil hat auch Auswirkungen auf die Arbeit mit den Sykosch Software-Programmen. Gemeinsam mit den Rechtsexperten aus unserer Prüfkommission erarbeiten wir derzeit Lösungsansätze für die Jahresabrechnungen, die den Anforderungen des Urteils Rechnung tragen, damit Sie auch in Zukunft rechtssicher arbeiten können.

Sobald wir hier grünes Licht erhalten, werden wir mit der Umsetzung beginnen und Ihnen einen Fertigstellungstermin nennen.

Alle Kunden mit einer Premium-Service-Vereinbarung erhalten diese Aktualisierung selbstverständlich ohne weitere Kosten im Rahmen der Wartung. Mit Sykosch Software befinden Sie sich auch zukünftig auf der sicheren Seite.

Autorin: Juliane Vogt