04.11.2009
Keine großen Neuerungen: Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP befasst man sich nur am Rande mit Fragen des Immobilien- und Mietrechts. Foto: Rainer Sturm/pixelio
So will die neue Bundesregierung das Mietrecht auf seine Ausgewogenheit hin überprüfen und dabei seinen sozialen Charakter wahren. Was dies letztlich konkret bedeutet, bleibe offen. Da in den letzten Jahren die Rechte der Vermieter durch Gesetze und Rechtsprechung letztlich immer stärker beschnitten wurden, sollte man jetzt eigentlich erwarten, dass eine Ausgewogenheit zu Gunsten des Vermieters ausfallen müsste. Wie aber dabei der Begriff des "sozialen Charakters" zu sehen ist, wird die weitere Entwicklung zeigen.
Erfreulich dass die neue Regierung die klima- und umweltfreundlichen Sanierungen erleichtern und dabei die freie Entscheidung des Vermieters beibehalten will. An dieser Stelle wird der Koalitionsvertrag sogar eindeutig: Baumaßnahmen, die diesem Zweck dienen, sind zu dulden und berechtigen nicht zur Mietminderung. Gleichzeitig kündigt die Koalition an "Mietnomadentum sowie Luxussanierungen zum Zwecke der Entmietung werden wir wirksam begegnen."
Obwohl es bereits in der Presse als beschlossene Sache verkündet wurde, wird die Vereinheitlichung der Kündigungsfristen für Vermieter und Mieter nicht so konkret angesprochen. Die Koalitionsparteien schreiben lediglich, dass die Kündigungsfristen für Vermieter und Mieter einheitlich sein sollen.
Interessant ist auch, dass die Koalitionäre in ihr Stammbuch schrieben: Mietrechtliche Ansprüche müssen auch wirksam vollstreckt werden können." Damit geben die Spitzenpolitiker erstmals öffentlich zu, dass das derzeitige Verfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen nicht geeignet ist, um die Forderungen eines Vermieters in angemessener Zeit durchzusetzen.
Was eigentlich selbstverständlich sein sollte, ist aber gerade im Mietrecht häufig nicht selbstverständlich. So kommt auch der Satz Zweckgebundene staatliche Transferleistungen zu den Wohnkosten müssen auch tatsächlich den Vermieter erreichen. Ebenfalls einem Offenbarungseid gleich, in dem die Politik zugibt, dass sie vom Unterstützungsmissbrauch weiß. Es ist bedauerlich, dass hier die vielen ehrlichen Leistungsbezieher unter den "schwarzen Schafen" zu leiden haben. Aus dem Satz können aber noch keine konkreten Handlungen abgeleitet werden.
Das ist alles, was im Koalitionsvertrag zum Thema Mietrecht festgehalten wurde. Eigentlich sagt der Vertrag damit nur, dass man überlegt, einen Tropfen auf den heißen Stein zu schütten.
Es ist damit zu rechnen, dass die Wohnraumförderung ab 2014 zumindest stark eingeschränkt wird. Unter dem Stichwort "Wohnungsbau" halten die Koalitionäre fest: "Wir werden bis zur Mitte der Legislaturperiode entscheiden, ob nach dem Jahr 2013 der Bund den Ländern weiterhin zweckgebunden Mittel zur Finanzierung von Maßnahmen der Wohnraumförderung gewährt. Auf europäischer Ebene lehnen wir eine Förderung des Wohnungsbaus mit Mitteln der EU ab." Im Klartext bedeutet dies, dass man davon ausgehen kann, dass weniger Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Auch das Thema Umsatzsteuer wird für Immobilieninhaber brisant. Im Koalitionspapier heißt es Wir streben Wettbewerbsgleichheit kommunaler und privater Anbieter insbesondere bei der Umsatzsteuer an, um Arbeitsplätze zu sichern und Investitionen zu ermöglichen. Dies hat beispielsweise die Verteuerung von Abfall- und Abwasserentsorgung zur Folge, die dann ebenfalls mit einem Umsatzsteuersatz (wahrscheinlich 19 %) belastet werden.
Zusammenfassend kann man festhalten, dass der Koalitionsvertrag keinen Durchbruch im Bereich der Immobilien- und Mietpolitik signalisiert. Doch muss man auch bedenken, dass es ein Koalitionsvertrag ist, wie die der Vorgängerregierungen auch: Eine Sammlung von Absichtserklärungen. Was daraus letztlich Realität wird, werden die kommenden Monate und Jahre zeigen.
Autor: Hartmut Fischer (Wort Macht)