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News - Aktuelle Nachrichten

23.11.2010

EEG-Umlage durch Wechsel des Energielieferanten kompensieren

Energiepreise: Steigerung zu befürchten

Die Umlage für erneuerbare Energien - auch als EEG-Umlage bezeichnet - wurde um knapp 58 % auf 3,530 Eurocent pro Kilowattstunde angehoben. Dies wird aller Voraussicht nach zu einer deutlichen Anhebung der Strompreise führen. Das Verbraucherportal Verivox weist deshalb darauf hin, dass man die zu erwartenden Belastungen durch einen Wechsel des Stromlieferanten wieder kompensieren kann. Laut Auskunft des Portals sind Ökostromanbieter häufig günstiger als der bisherige Stromversorger.

Kostensteigerung befürchtet: Durch die Umlage für erneuerbare Energien könnten bald zusätzliche Kosten auf die Verbraucher zukommen. Foto: Gerd Altmann/pixelio

Bei zugrunde gelegten Durchschnittswerten und einem angenommenen Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden errechnete Verivox, dass sich die Stromkosten im Grundversorgungstarif von 968 auf 1.037 € erhöhen. Das wäre eine Kostensteigerung von 69 € im Jahr.

Im Vergleich hierzu liegt der günstigste verfügbare Ökostromtarif mit Gütesiegel und monatlicher Abschlagszahlung im Schnitt 750 € - er ist also um 218 € günstiger als das, was der Musterhaushalt aktuell im Grundversorgungstarif bezahlen muss. Anhand dieser Zahlen lässt sich leicht errechnen, welche Ersparnis durch den Wechsel des Anbieters für Ihre Immobilie möglich ist.

Allerdings ist bei den Anbietern Ökostrom nicht gleich Ökostrom. "Viele Ökostromtarife weisen nur die Stromherkunft nach. Wer durch den Wechsel zu einem Ökostromanbieter etwas für die Umwelt tun möchte, sollte neben dem Preis auch auf strenge Gütesiegel achten. Dadurch wird die Haushaltskasse entlastet und der weitere Ausbau erneuerbarer Energien gefördert", sagt Peter Reese, Leiter Energiewirtschaft bei Verivox.

Verivox weist zusätzlich darauf hin, dass man beim Wechsel des Stromanbieters auf eine möglichst lange Preisgarantie bestehen sollte. Hier lohnt es sich, besonders genau im "Kleingedruckten" nachzuschauen. Denn die Garantie kann so formuliert sein, dass eine Erhöhung der Preise dadurch nicht ausgeschlossen werden kann. Handelt es sich um eine Preisgarantie, die trotz Preisänderung durch Steuererhöhungen einen festen Preis garantiert, oder besteht eine Preisfixierung? Diese gilt nur für die reinen Energiekosten und Netznutzungsentgelte. Geänderte Steuern und Abgaben wie die EEG-Abgabe können dann trotzdem aufgeschlagen werden.

Autor: Hartmut Fischer (Wort Macht)





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Als Unternehmen der Haufe Gruppe gehört die Haufe-Lexware Real Estate AG zu den führenden Anbietern von Softwarelösungen, Praxiswissen und elektronischen Arbeitshilfen für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland.

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