01.02.2010
Gefahr der Urheberrechtsverletzung
Keine fremden Stadtpläne auf der eigenen Website verwenden
Das Internet ist auch bei Immobilienbesitzern ein immer beliebter werdendes Medium. Auf der eigenen Homepage lassen sich interessante Informationen und Hinweise für potenzielle Mieter einem breiten Publikum präsentieren. Gerne werden dabei auch Anfahrtsskizzen veröffentlicht. Doch Vorsicht: Kopiert man hier eine Wegeskizze von einer anderen Internetseite kann das sehr teuer werden.
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Urheberrechte beachten: Bei der Verwendung von fremdem Kartenmaterial ist eine Lizenzgebühr zu bezahlen. Foto: Marcus Stark/pixelio |
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Diese Kopie stellt nämlich eine Urheberrechtsverletzung dar. Der Eigentümer der Rechte an diesem Plan hat dann einen Anspruch auf eine angemessene Lizenzgebühr. Diese richtet sich nach dem Wert, den normalerweise der Lizenzgeber vernünftigerweise gefordert hätte. So entschied jüngst das Amtsgericht München.
In dem Fall hatte ein kartografischer Verlag auf seiner eigenen Homepage diverse Karten veröffentlicht. Auf der Homepage befanden sich aber ein ausdrücklicher Urheberrechtshinweis und das Verlagslogo.
Nun hatte ein Gästehausbetreiber einen Ausschnitt aus einer der vom Verlag veröffentlichten Karten als Anfahrtsskizze auf seiner eigenen Homepage genutzt. Nachdem der Verlag dies entdeckt hatte, schickte er dem Gästehausbetreiber eine Unterlassungserklärung zu. Darüber hinaus verlangt er Schadenersatz in Höhe von 650 € zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 79 €. Der Gästehausbetreiber gab die entsprechende Unterlassungserklärung ab - zahlte jedoch nur 238 €.
Dies wollte der Verlag nicht akzeptieren und klagte vor dem Amtsgericht München. Tatsächlich entschied die zuständige Richterin, dass dem Verlag auch der noch offen stehende Betrag von 491 € zu zahlen sei.
Das Amtsgericht hielt zunächst fest, dass die unberechtigte Nutzung der Anfahrtsskizze nicht bestritten würde und deshalb dem Lizenzinhaber eine entsprechende Gebühr zustehe. Es gehe also um die Höhe der Lizenzgebühr. Hierbei sei man davon auszugehen, was bei einer rechtmäßigen Nutzung ein Lizenznehmer vernünftigerweise zu zahlen habe beziehungsweise der Lizenzgeber fordern würde. Bei der Berechnung der Lizenzgebühr müsse aber nicht vom günstigsten Angebot ausgegangen werden.
Als Marktpreis ermittelte das Gericht eine Lizenzgebühr zwischen 675 und 820 €. Die im Verfahren vom Verlag geforderte Gesamtsumme von 729 € sei deshalb gerechtfertigt. Dabei könne es keine Rolle spielen, wenn es auch günstigere Angebote gäbe. Da auch die Qualität des Kartenmaterials bei der Preisfestlegung eine Rolle spiele, sei der geforderte Betrag in jedem Fall gerechtfertigt. Die Urheberrechtsverletzung rechtfertige außerdem die Bearbeitungsgebühr.
Wollen Sie auf Ihrer Homepage eine Anfahrtsskizze zu Ihren Immobilien veröffentlichen, können Sie entweder die entsprechenden Karten offiziell erwerben oder sie selbst anfertigen. Im Zweifelsfall reicht auch eine genaue Beschreibung in Textform. Verwenden Sie aber kein Material, bei der die Urheberrechte ungeklärt sind beziehungsweise keine entsprechenden Lizenzen erworben wurden.
Autor: Hartmut Fischer (Wort Macht)